Amazon Klage gegen Einstufung von 'Amazon Store' als VLOP im DSA

Abgewiesen 🇪🇺 Europäische Union Regulierungsverfahren

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Aktenzeichen T-367/23
Verfahrensart Regulierungsverfahren
Rechtsgebiet DSA
Eingereicht am 13.07.2023
Abgeschlossen am 19.11.2025

Beteiligte

Kläger

Amazon Big Tech

Beklagter

EU-Kommission

Beschreibung

EU-Kommission hatte Amazon Store am 25.04.2023 als VLOP benannt.



Amazon stellt die Rechtmäßigkeit der Bestimmung des Gesetzes in Abrede, die festlegt, welche Online-Plattformen,
einschließlich Marktplätzen, als große Online-Plattformen zu benennen sind, und diese besonderen Verpflichtungen
in Bezug auf Transparenz, Zusammenarbeit und Zugang zu Daten unterwirft. Nach Ansicht von Amazon verletzt
diese Bestimmung mehrere durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte Grundrechte,
darunter insbesondere die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Gleichheit vor dem
Gesetz, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und auf
Schutz vertraulicher Daten.

Timeline & Updates

Einreichung 30.11.2025 Wichtig

Verfahren angelegt

Verfahren wurde im Tracker erfasst

Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 16:12

ℹ️ Metadaten

Erstellt am 30.11.2025 16:12
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 30.11.2025