Antisemitismus auf Twitter: strafbare, antisemitische und volksverhetzende Inhalte (u.a. auch Verharmlosung und Leugnung der Shoah) werden nicht entfernt

Abgewiesen 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

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Aktenzeichen 10 U 104/24
Gerichtsakte www.berlin.de
Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet Content Moderation
Gericht Kammergericht Berlin
Eingereicht am 24.01.2023
Abgeschlossen am 11.07.2025

Beteiligte

Kläger

HateAid
Website

Beklagter

X / Twitter / xAI Big Tech

Beschreibung

Obwohl Twitter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen antisemitische Anfeindungen verbietet, lässt die Plattform viele solcher Inhalte online. Selbst wenn die Plattform von Nutzenden darauf aufmerksam gemacht wird.



Juli 2025: Kammergericht weist Berufung gegen X wegen internationaler Unzuständigkeit deutscher Gerichte zurück (PM 26/2025).

Timeline & Updates

Einreichung 11.07.2025

HateAid: Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt

Eingetragen von @coffeeholic am 22.03.2026 06:58

Urteil 10.07.2025 Wichtig

Berufung am Kammergericht Berlin: Klage in der zweiten Instanz abgewiesen

Gericht begründet dies damit, dass es in diesem Falle nicht zuständig sei, sondern irische Gerichte, wo der europäische Sitz von X ist.

đź”— Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 22.03.2026 06:56

Urteil 14.08.2024

LG Berlin: Verweis auf Unzuständigkeit abgewiesen

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Eingetragen von @coffeeholic am 22.03.2026 06:50

Einreichung 30.11.2025 Wichtig

Verfahren angelegt

Verfahren wurde im Tracker erfasst

Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 16:41

đź”— Quellen

đź”— Hauptquelle

ℹ️ Metadaten

Erstellt am 30.11.2025 16:41
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert vor 2 Tagen