Am 5. Februar 2024 führte Amazon Prime Video Werbung ein und verschlechterte gleichzeitig Bild- und Tonqualität – ohne Zustimmung der Abonnent*innen. Wer den bisherigen Standard behalten wollte, musste dafür ein Zusatz-Abo für 2,99 Euro im Monat abschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine versteckte Preiserhöhung.
Die Klage zielt darauf ab, die Gewinne abzuschöpfen, die Amazon dadurch erzielt hat – sowohl durch das Zusatz-Abo als auch durch die Werbeeinnahmen. Das Gesetz sagt klar: Unternehmen dürfen aus solchen Rechtsverstößen keinen Gewinn ziehen.
Amazon Prime Video Werbung ohne Zustimmung Abonnent*innen: Verbraucherzentrale Sachsen klagt auf Milliarden
Laufend 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
đź“‹ Ăśbersicht
| Verfahrensart | Zivilrecht |
|---|---|
| Rechtsgebiet | unlauterer Wettbewerb |
| Eingereicht am | 02.12.2025 |
| Streitwert | 1.800.000.000,00 € |
Beschreibung
Timeline & Updates
Einreichung
03.12.2025
Wichtig
Verfahren angelegt
Verfahren wurde im Tracker erfasst
Eingetragen von @coffeeholic am 03.12.2025 09:54
đź”— Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 03.12.2025 09:54 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 2 Tagen |