Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer, der sowohl den Kläger im gegenständlichen Fall rechtlich vertrat als auch Veronika und Sebastian Bohrn Mena in ihrem Kampf gegen digitale Gewalt unterstßtzt:
âDieses Urteil des OLG Wien markiert einen Wendepunkt im Kampf gegen Hass im Netz: Es räumt mit dem Irrglauben auf, ein âLikeâ sei eine harmlose Geste. Der Algorithmus unterscheidet nicht zwischen einem Kommentar und einem Like - und ab sofort tut es auch die Ăśsterreichische Justiz nicht mehr. Besonders schmerzhaft fĂźr die Täter: Neben der Strafe trifft sie nun die volle finanzielle Wucht der UrteilsverĂśffentlichung. Die Verpflichtung, die Kosten fĂźr die VerĂśffentlichung des Schuldspruchs im reichweitenstarken Medium der Tatbegehung zu tragen, stellt sicher, dass digitale Zivilcourage kein leeres Wort bleibt, sondern Beleidigungen im Netz fĂźr die Verursacher auch schmerzhafte Kostenfolgen haben. Wer Hass verbreitet, zahlt dafĂźr, dass die Ăffentlichkeit davon erfährt.â
Quelle: https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2b07671f-d6dc-4d3c-b4ab-d59229baa190, aufgerufen am 21.2.2026, 09:12 Uhr